
Ein Leben in Listen zu fassen, fühlt sich nach einem Verlust oft seltsam an, und doch hilft es, Ordnung in eine unübersichtliche Zeit zu bringen. Ein Nachlassverzeichnis ist eine vollständige Aufstellung aller Vermögenswerte (Aktiva) und aller Schulden (Passiva) der verstorbenen Person zum Todestag. Sie brauchen es etwa, wenn Pflichtteilsberechtigte Auskunft verlangen, ein Testamentsvollstrecker eingesetzt ist oder das Finanzamt eine Erbschaftsteuererklärung anfordert.
Was ist ein Nachlassverzeichnis?
Ein Nachlassverzeichnis listet auf, was zum Erbe gehört und was davon abgeht: Konten, Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge, Hausrat und Forderungen auf der einen Seite, Kredite, offene Rechnungen, Steuerschulden und Beerdigungskosten auf der anderen. Am Ende steht der Reinnachlass, also das, was nach Abzug aller Schulden übrig bleibt. Das Verzeichnis ist damit die Grundlage für fast jede weitere Entscheidung, von der Frage, ob Sie das Erbe ausschlagen sollten, bis zur Aufteilung unter mehreren Erben.
Rechtlich gibt es verschiedene Formen. Das private Verzeichnis erstellen Sie selbst. Ein amtliches oder notarielles Verzeichnis nimmt eine Behörde oder ein Notar auf. Daneben kennt das Gesetz das Inventar, ein Nachlassverzeichnis, das Sie beim Nachlassgericht einreichen dürfen (§ 1993 BGB). Welche Form nötig ist, hängt davon ab, wer das Verzeichnis verlangt.
Wer braucht ein Nachlassverzeichnis?
Eine allgemeine Pflicht, nach jedem Todesfall ein Nachlassverzeichnis anzulegen, gibt es nicht. In mehreren Situationen ist es aber vorgeschrieben oder praktisch unverzichtbar:
Pflichtteilsberechtigte, die nicht Erben sind, etwa enterbte Kinder, können vom Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen, auf Wunsch auch ein notarielles Verzeichnis und eine Wertermittlung (§ 2314 BGB).
Testamentsvollstrecker müssen den Erben unverzüglich nach Annahme des Amtes ein Verzeichnis der verwalteten Nachlassgegenstände und der bekannten Schulden übergeben (§ 2215 BGB).
Das Finanzamt kann eine Erbschaftsteuererklärung verlangen, die ein Verzeichnis der Nachlassgegenstände enthalten muss (§ 31 ErbStG).
Nachlassgläubiger können beim Nachlassgericht beantragen, dass dem Erben eine Frist zur Errichtung eines Inventars gesetzt wird (§ 1994 BGB).
Für den Erbschein richtet sich die Gerichtsgebühr nach dem Wert des Nachlasses abzüglich der Schulden der verstorbenen Person (§ 40 GNotKG), diesen Wert müssen Sie also beziffern können.
Auch ohne äußeren Anlass lohnt sich ein Verzeichnis, sobald mehrere Menschen erben. In einer Erbengemeinschaft verhindert eine gemeinsame, transparente Aufstellung viele Missverständnisse, bevor sie zu Streit werden.
Welcher Stichtag gilt für das Nachlassverzeichnis?
Maßgeblich ist der Todestag. Für den Erbschein kommt es nach § 40 Abs. 1 GNotKG auf den Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls an. Auch für die Erbschaftsteuer gilt grundsätzlich der Todestag: Die Steuer entsteht nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG mit dem Tod, und dieser Zeitpunkt ist nach § 11 ErbStG für die Bewertung maßgebend.
Bitten Sie Banken und Depotstellen deshalb um eine Saldenbestätigung genau zum Todestag, nicht um den aktuellen Kontostand. Banken und andere Vermögensverwahrer müssen dem Finanzamt die Guthaben und Depots der verstorbenen Person ohnehin melden, in der Regel innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben (§ 33 ErbStG).
Was gehört in ein Nachlassverzeichnis?
Bewährt hat sich eine Gliederung in Vermögen und Verbindlichkeiten, jeweils mit Bezeichnung, Nachweis und Wert zum Todestag. Diese Struktur können Sie als Vorlage nutzen:
Aktiva (Vermögen)
Bankguthaben: Girokonten, Sparkonten, Tagesgeld, Festgeld, je mit Bank und Kontonummer
Wertpapierdepots, Fondsanteile, Kryptowerte
Immobilien und Grundstücke mit Grundbuchangaben
Fahrzeuge, Schmuck, Kunst, Sammlungen und wertvoller Hausrat
Forderungen, etwa Steuererstattungen oder Darlehen, die die verstorbene Person anderen gegeben hat
Beteiligungen an Unternehmen
Versicherungen ohne Bezugsberechtigten, die an den Nachlass fallen
Passiva (Schulden)
Schulden der verstorbenen Person: Kredite, Hypotheken, offene Rechnungen, Steuerschulden
Verbindlichkeiten aus dem Erbfall: geltend gemachte Pflichtteile, Vermächtnisse und Auflagen (§ 1967 Abs. 2 BGB)
Bestattungs- und Grabkosten
Kosten der Nachlassabwicklung, etwa für Erbschein und Gutachten
Für die Erbschaftsteuer können Sie Bestattungskosten, ein angemessenes Grabdenkmal, die übliche Grabpflege und Abwicklungskosten ohne Einzelnachweis pauschal mit 15.000 Euro abziehen (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, Stand: 2026). Heben Sie die Rechnungen trotzdem auf. Welche Freibeträge danach gelten, lesen Sie im Beitrag zum Erbschaftsteuer-Freibetrag.
Wie ermitteln Sie die Werte richtig?
Bei Konten und Depots ist die Saldenbestätigung zum Todestag der beste Nachweis. Bei Immobilien, Unternehmensanteilen, Kunst oder Schmuck ist der Wert schwieriger zu bestimmen. Hier kommt es auf den Verkehrswert an, also auf das, was sich am Todestag realistisch hätte erzielen lassen. Bei größeren Werten oder wenn Miterben uneins sind, ist ein Gutachten oft der fairste Weg. Pflichtteilsberechtigte können nach § 2314 Abs. 1 BGB ausdrücklich verlangen, dass der Wert der Nachlassgegenstände ermittelt wird, die Kosten dafür trägt der Nachlass.
Denken Sie auch an Werte, die leicht übersehen werden: Guthaben bei Online-Banken, Bonusprogramme, Kryptowerte oder Zugänge zu kostenpflichtigen Diensten. Wie Sie solche Konten finden und behandeln, beschreibt unser Beitrag zum digitalen Nachlass. Bei einer Lebensversicherung mit Bezugsberechtigtem erwirbt diese Person den Anspruch in der Regel unmittelbar mit dem Tod (§ 331 BGB). Die Summe gehört dann nicht in die Aktiva des Nachlasses, kann aber trotzdem erbschaftsteuerpflichtig sein (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG).
Was ist ein notarielles Nachlassverzeichnis?
Ein notarielles Nachlassverzeichnis nimmt ein Notar auf, nicht der Erbe selbst. Das gibt Pflichtteilsberechtigten und Erben mehr Sicherheit, dass nichts fehlt. Pflichtteilsberechtigte können es nach § 2314 BGB verlangen, Erben gegenüber einem Testamentsvollstrecker nach § 2215 Abs. 4 BGB. In beiden Fällen trägt der Nachlass die Kosten, nicht die Person, die das Verzeichnis verlangt.
Auch das private Verzeichnis muss sorgfältig sein. Gibt es Grund zur Annahme, dass es nicht mit der nötigen Sorgfalt erstellt wurde, muss die verpflichtete Person auf Verlangen an Eides statt versichern, dass sie den Bestand nach bestem Wissen so vollständig angegeben hat, wie sie dazu imstande war (§ 260 Abs. 2 BGB). Beantragt ein Erbe beim Nachlassgericht, einen Notar mit der amtlichen Aufnahme des Inventars zu beauftragen, kostet dieses Verfahren nach Nr. 12412 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG 44 Euro Gerichtsgebühr, hinzu kommen die Kosten des Notars.
Welche Fristen gelten für das Nachlassverzeichnis?
Eine einheitliche Frist gibt es nicht, es kommt auf den Anlass an. Testamentsvollstrecker müssen das Verzeichnis unverzüglich nach Amtsannahme vorlegen. Pflichtteilsberechtigte können die Auskunft vom Erben verlangen, eine feste Antwortfrist nennt § 2314 BGB nicht. Gegenüber dem Finanzamt müssen Sie einen erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb innerhalb von drei Monaten anzeigen (§ 30 ErbStG). Eine Ausnahme gilt, wenn ein eröffnetes Testament das Verhältnis zur verstorbenen Person eindeutig zeigt und weder Grundbesitz noch Betriebsvermögen, bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen dazugehören. Fordert das Finanzamt eine Steuererklärung an, setzt es eine Frist von mindestens einem Monat.
Besonders ernst ist die Inventarfrist. Setzt das Nachlassgericht sie auf Antrag eines Gläubigers, beträgt sie in der Regel mindestens einen und höchstens drei Monate (§ 1995 BGB). Versäumen Sie sie, haften Sie für die Nachlassschulden unbeschränkt, also auch mit Ihrem eigenen Vermögen (§ 1994 BGB). Wenn Ihnen ein solcher Beschluss zugestellt wird, holen Sie sich zeitnah Rat bei einem Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.
Häufige Fragen
Muss ich das Nachlassverzeichnis beim Nachlassgericht einreichen?
In der Regel nicht. Sie dürfen ein Inventar freiwillig beim Nachlassgericht einreichen. Verpflichtend wird es erst, wenn das Gericht Ihnen auf Antrag eines Gläubigers eine Inventarfrist setzt.
Wer bezahlt ein notarielles Nachlassverzeichnis?
Verlangt ein Pflichtteilsberechtigter das Verzeichnis oder verlangen Erben es vom Testamentsvollstrecker, fallen die Kosten nach § 2314 Abs. 2 und § 2215 Abs. 5 BGB dem Nachlass zur Last.
Darf ich als Pflichtteilsberechtigter bei der Aufnahme dabei sein?
Ja. Nach § 2314 Abs. 1 BGB können Sie verlangen, bei der Aufnahme des Verzeichnisses hinzugezogen zu werden.
Gehört eine Lebensversicherung ins Nachlassverzeichnis?
Nur wenn keine bezugsberechtigte Person benannt ist und die Leistung deshalb an den Nachlass fällt. Mit Bezugsberechtigtem erwirbt diese Person den Anspruch in der Regel direkt mit dem Tod, die Summe gehört dann nicht zum Nachlass.
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Ein Nachlassverzeichnis ist schneller erstellt, wenn Konten, Versicherungen, Verträge und Zugänge schon zu Lebzeiten an einem Ort dokumentiert sind. Auf unserer Plattform können Sie diese Informationen sicher sammeln, mit ausgewählten Menschen teilen und nach einem Verlust Aufgaben Schritt für Schritt abarbeiten. Erstellen Sie ein Solace Care-Konto, wenn Sie Unterlagen und Aufgaben an einem Ort bündeln möchten.







