Life Insurance

Lebensversicherung im Todesfall auszahlen

Lebensversicherung im Todesfall: So melden Sie den Tod, das brauchen Sie für die Auszahlung, und so klären Sie Bezugsrecht und Erbschaftsteuer.

Nach einem Todesfall gehört die Lebensversicherung zu den Dingen, die schnell geklärt werden müssen, auch wenn der Kopf voll ist. Die Versicherung zahlt die vereinbarte Todesfallleistung an die Person, die im Vertrag als bezugsberechtigt eingetragen ist, direkt und am Nachlass vorbei. Melden Sie den Tod dem Versicherer unverzüglich und reichen Sie die Sterbeurkunde, den Versicherungsschein und meist eine Bescheinigung zur Todesursache ein. Einkommensteuer fällt in der Regel nicht an, Erbschaftsteuer nur oberhalb der Freibeträge.

Wer bekommt das Geld aus der Lebensversicherung?

Das bestimmt die Bezugsberechtigung im Vertrag. Der Versicherungsnehmer kann nach § 159 VVG einen Dritten als Bezugsberechtigten benennen und diese Person später austauschen. Bei einem widerruflichen Bezugsrecht erwirbt der Begünstigte den Anspruch erst mit dem Tod der versicherten Person, bei einem unwiderruflichen schon mit der Benennung. Weil der Begünstigte das Recht auf die Leistung mit dem Tod unmittelbar erwirbt (§ 331 BGB), gehört die Versicherungssumme dann nicht zum Nachlass. Sie geht also nicht automatisch an die Erben, sondern an die eingetragene Person, auch wenn ein Testament etwas anderes vorsieht.

Steht im Vertrag nur „meine Erben“, bekommen nach § 160 VVG diejenigen das Geld, die zum Zeitpunkt des Todes als Erben berufen sind, im Verhältnis ihrer Erbteile. Eine Ausschlagung der Erbschaft ändert daran nichts. Sind mehrere Personen ohne Anteile genannt, teilen sie zu gleichen Teilen. Fehlt eine Bezugsberechtigung ganz, fällt die Leistung in den Nachlass. Der Versicherer zahlt dann an die Erben, die ihre Berechtigung nachweisen müssen, etwa mit einem Erbschein. Das kann die Auszahlung verzögern, weist der Versichererverband GDV in seinem Ratgeber zum Bezugsrecht hin.

Risikolebensversicherung, Kapitallebensversicherung, Sterbegeld: Was wird ausgezahlt?

Eine Risikolebensversicherung sichert nur den Todesfall ab. Stirbt die versicherte Person während der Laufzeit, wird die Versicherungssumme auf einen Schlag ausgezahlt. Läuft der Vertrag ab, ohne dass etwas passiert, gibt es nichts zurück, erklärt die Verbraucherzentrale (Stand: Februar 2026).

Eine Kapitallebensversicherung verbindet Todesfallschutz und Sparen. Sie zahlt entweder zum vereinbarten Ablauftermin oder beim früheren Tod der versicherten Person. Wie viel im Todesfall fließt, steht im Versicherungsschein und in der letzten Mitteilung zum Vertragsstand. Eine Sterbegeldversicherung soll nach der Beschreibung des GDV die Beerdigungskosten für die Angehörigen übernehmen. Auch sie wird an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt, je nach Vertrag an Angehörige oder an ein Bestattungsunternehmen.

Wie melde ich den Todesfall der Versicherung?

Das Gesetz verlangt, den Versicherungsfall „unverzüglich“ anzuzeigen, also ohne schuldhaftes Zögern. Diese Pflicht trifft nach § 30 VVG ausdrücklich auch den Bezugsberechtigten. Manche Versicherer, etwa Unfallversicherer, nennen in ihren Bedingungen sogar konkrete Fristen in Tagen oder Stunden, berichtet der GDV in seinem Ratgeber zu den Versicherungen Verstorbener. Für die erste Meldung brauchen Sie nur Name, Geburtsdatum und Sterbedatum der versicherten Person und, falls bekannt, die Vertragsnummer. Die Unterlagen können folgen.

Welche Nachweise verlangt werden, steht in den Versicherungsbedingungen. Die Musterbedingungen des GDV (Stand: 21.07.2025) nennen typischerweise:

  1. den Versicherungsschein, also die Police,

  2. eine amtliche Sterbeurkunde mit Alter und Geburtsort,

  3. eine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die Todesursache, aus der Beginn und Verlauf der Krankheit hervorgehen,

  4. einen Nachweis über das Geburtsdatum der versicherten Person.

Der Versicherer kann weitere Nachweise verlangen, wenn sie zur Prüfung nötig sind. Die Musterbedingungen sind für Versicherer unverbindlich, Ihr Vertrag kann abweichen. Fragen Sie deshalb direkt nach, welche Unterlagen Ihr Versicherer braucht. Ist der Versicherungsschein nicht auffindbar, sagen Sie das offen: Auch in den Musterbedingungen ist seine Vorlage nur eine Kann-Regel.

Wie lange dauert die Auszahlung der Lebensversicherung?

Fällig wird die Leistung, sobald der Versicherer die nötigen Prüfungen abgeschlossen hat (§ 14 VVG). Ziehen sich diese Erhebungen länger als einen Monat nach der Meldung hin, sieht das Gesetz Abschlagszahlungen in Höhe des Betrags vor, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zahlen muss. Bevor der Versicherer an jemand anderen als den Versicherungsnehmer auszahlt, muss er das außerdem dem Finanzamt melden (§ 33 Abs. 3 ErbStG).

Lassen Sie sich mit dem Antrag trotzdem nicht zu viel Zeit. Ansprüche aus Versicherungsverträgen unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt nach § 199 BGB mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon wissen.

Muss ich auf die Auszahlung Steuern zahlen?

Einkommensteuer fällt auf die Todesfallleistung in der Regel nicht an. Das Einkommensteuergesetz erfasst Erträge aus Lebensversicherungen nur im Erlebensfall oder bei Rückkauf (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG), und auch der GDV bezeichnet die Todesfallleistung als einkommensteuerfrei. Erbschaftsteuer kann dagegen anfallen: Was jemand aufgrund eines Vertrags des Verstorbenen bei dessen Tod erhält, gilt nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG als Erwerb von Todes wegen, auch wenn die Summe nicht in den Nachlass fällt.

Ob tatsächlich Steuer zu zahlen ist, hängt von den Freibeträgen nach § 16 ErbStG ab. Ehe- und eingetragene Lebenspartner haben 500.000 Euro frei, Kinder 400.000 Euro, Enkel 200.000 Euro. Hinterbliebene Ehepartner erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro nach § 17 ErbStG, der allerdings um den Kapitalwert steuerfreier Versorgungsbezüge wie einer gesetzlichen Witwenrente gekürzt wird. Alle Freibeträge gelten für den gesamten Erwerb vom selben Verstorbenen, also Erbe und Versicherung zusammen. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zu den Freibeträgen der Erbschaftsteuer.

Hart trifft es unverheiratete Paare. Lebensgefährten fallen in Steuerklasse III mit nur 20.000 Euro Freibetrag, der Steuersatz liegt dort bei 30 Prozent (§ 19 ErbStG). Vereinfacht gerechnet bleiben von 200.000 Euro Versicherungssumme 180.000 Euro steuerpflichtig, die Steuer beträgt dann 54.000 Euro. Anders ist es meist bei der sogenannten Überkreuz-Versicherung, bei der jeder Partner selbst Versicherungsnehmer und Beitragszahler für das Leben des anderen ist: Dann stammt der Anspruch nicht aus einem Vertrag des Verstorbenen. Jeder steuerpflichtige Erwerb ist dem Finanzamt nach § 30 ErbStG binnen drei Monaten anzuzeigen. Bei größeren Summen hilft eine Steuerberatung.

Was tun, wenn Sie nicht wissen, ob es eine Lebensversicherung gibt?

Eine zentrale Datenbank, in der alle Lebensversicherungen eines Menschen verzeichnet sind, gibt es in Deutschland nicht, so der GDV. Angehörige müssen deshalb selbst suchen. Am ergiebigsten sind meist die Unterlagen zu Hause: Ordner mit Policen, jährliche Schreiben von Versicherern, Steuerunterlagen und die Post der nächsten Wochen, in der Beitragsrechnungen oder Vertragsmitteilungen eintreffen können.

Sehr hilfreich sind auch die Kontoauszüge, darauf weist der GDV ausdrücklich hin. Regelmäßige Abbuchungen an einen Versicherer zeigen, dass ein Vertrag besteht. Wie Sie als Erbe Zugriff auf die Konten bekommen, erklärt unser Beitrag zum Konto eines Verstorbenen. Haben Sie einen Versicherer gefunden, schreiben Sie ihn mit Sterbeurkunde an und fragen Sie, ob Verträge auf das Leben der verstorbenen Person bestehen.

Was können Sie tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Fragen Sie zuerst schriftlich nach dem Grund und lassen Sie sich die Entscheidung mit Verweis auf die Vertragsbedingungen erklären. Mögliche Gründe sind fehlende Unterlagen, unklare Bezugsrechte oder der Vorwurf, bei Vertragsabschluss seien Gesundheitsfragen falsch beantwortet worden. Hilft das nicht weiter, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann wenden. Er schlichtet Streit mit Versicherern außergerichtlich, unabhängig und kostenfrei für Verbraucher. Bei komplexen Fällen hilft ein Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Häufige Fragen

Fällt die Lebensversicherung in den Nachlass?

Nur wenn keine bezugsberechtigte Person benannt ist oder diese das Recht nicht erwirbt. Ist eine Person eingetragen, erhält sie die Leistung direkt. Erbschaftsteuerlich gilt sie trotzdem als Erwerb von Todes wegen.

Bekomme ich die Lebensversicherung, wenn ich das Erbe ausschlage?

Ja, wenn Sie bezugsberechtigt sind. Das Bezugsrecht ist vom Erbe getrennt, und auch bei der Formulierung „meine Erben“ hat eine Ausschlagung nach § 160 VVG keinen Einfluss auf die Berechtigung.

Zahlt die Lebensversicherung bei Suizid?

Nach § 161 VVG muss der Versicherer erst zahlen, wenn seit Vertragsabschluss drei Jahre vergangen sind. Vertraglich kann diese Frist auch länger sein. Besteht kein Anspruch, wird der Rückkaufswert ausgezahlt. Die Frist gilt nicht, wenn die Tat in einem Zustand krankhafter Störung geschah, der den freien Willen ausschloss. Wenn Sie nach einem Suizid in Ihrem Umfeld Unterstützung brauchen: Die TelefonSeelsorge ist rund um die Uhr gebührenfrei unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123 erreichbar.

Muss ich für eine Sterbegeldversicherung etwas Besonderes beachten?

Melden Sie auch sie so schnell wie möglich und klären Sie, wer bezugsberechtigt ist. Ist ein Bestattungsunternehmen als bezugsberechtigt eingetragen, geht die Leistung an dieses Unternehmen. Sprechen Sie das mit dem Bestatter ab, bevor Sie Rechnungen begleichen.

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