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Testament schreiben: So wird es gültig

Testament schreiben ohne Formfehler: So wird ein handschriftliches Testament gültig, mit Muster, Berliner Testament und den Kosten beim Notar.

Ein Testament aufzusetzen fühlt sich für viele schwerer an, als es tatsächlich ist. Gültig ist ein privates Testament in Deutschland, wenn Sie den gesamten Text eigenhändig, also mit der Hand, schreiben und unterschreiben (§ 2247 BGB). Ort und Datum sollten Sie ergänzen. Die Alternative ist ein notarielles Testament. Beide Formen sind gleich wirksam.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, worauf es beim Testament schreiben wirklich ankommt, wie ein einfaches Testament als Muster aussehen kann, was ein Berliner Testament ist und wo Sie Ihr Testament sicher aufbewahren, damit es im Ernstfall gefunden wird.

Welche Formen von Testamenten gibt es in Deutschland?

Das Gesetz kennt zwei ordentliche Formen: das Testament „zur Niederschrift eines Notars“ und das eigenhändige Testament (§ 2231 BGB). Das eigenhändige Testament schreiben Sie selbst zu Hause. Beim notariellen, auch öffentliches Testament genannt, erklären Sie dem Notar Ihren letzten Willen oder übergeben ihm ein Schriftstück, das Ihren Willen enthält (§ 2232 BGB).

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner haben zusätzlich die Möglichkeit, ein gemeinsames Testament zu errichten. Das bekannteste Beispiel dafür ist das Berliner Testament, dazu weiter unten mehr. Wer gar kein Testament hinterlässt, wird nach der gesetzlichen Erbfolge beerbt, die oft nicht dem entspricht, was sich Familien wünschen.

Wie schreibe ich ein handschriftliches Testament, damit es gültig ist?

Die wichtigste Regel ist einfach: Der komplette Text muss von Ihrer Hand stammen. Ein am Computer geschriebenes und nur unterschriebenes Dokument erfüllt die Form des § 2247 BGB nicht, denn das Gesetz verlangt eine „eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung“. Das gilt auch für eine Vorlage, die Sie nur ausfüllen.

  1. Alles von Hand schreiben: Nutzen Sie Papier und einen dokumentenechten Stift. Schreiben Sie leserlich, damit später keine Zweifel entstehen.

  2. Als Testament kennzeichnen: Eine klare Überschrift wie „Mein Testament“ oder „Mein letzter Wille“ zeigt, dass Sie verbindlich verfügen und nicht nur einen Entwurf notieren.

  3. Erben eindeutig benennen: Schreiben Sie vollständige Namen, am besten mit Geburtsdatum, und geben Sie an, wer welchen Anteil erhält.

  4. Ort und Datum angeben: Das Gesetz sieht vor, dass Sie Tag, Monat, Jahr und Ort notieren. Fehlt das Datum und gibt es deshalb Zweifel, etwa weil mehrere Testamente existieren, kann das die Gültigkeit gefährden.

  5. Mit Vor- und Familiennamen unterschreiben: Unterschreiben Sie am Schluss des Textes, damit klar ist, dass Ihre Unterschrift alles darüber abdeckt.

Ein Testament errichten können Sie ab dem 16. Geburtstag, ohne Zustimmung der Eltern (§ 2229 BGB). Das eigenhändige Testament ist Minderjährigen allerdings verschlossen, sie können nur vor dem Notar testieren (§ 2247 Abs. 4 BGB). Voraussetzung ist außerdem die Testierfähigkeit: Wer wegen einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit die Bedeutung seiner Erklärung nicht einsehen kann, kann kein wirksames Testament errichten.

Bedenken Sie auch den Pflichtteil. Kinder, Ehegatten und unter Umständen Eltern, die Sie enterben, können trotzdem die Hälfte des Werts ihres gesetzlichen Erbteils als Geldbetrag verlangen (§ 2303 BGB).

Testament Muster: Wie kann ein einfaches Testament aussehen?

Ein Testament muss nicht lang oder kompliziert sein. Das folgende Beispiel ist ein frei formuliertes Muster für eine einfache Situation. Es dient nur zur Orientierung: Schreiben Sie Ihr eigenes Testament vollständig von Hand und passen Sie es an Ihre Familie und Ihr Vermögen an.

Mein Testament. Ich, Erika Beispiel, geboren am 3. Mai 1960, wohnhaft in Musterstadt, setze hiermit meine beiden Kinder Anna Beispiel, geboren am 12. Februar 1988, und Jonas Beispiel, geboren am 9. Juli 1991, zu gleichen Teilen als meine Erben ein. Meiner Nachbarin und Freundin Petra Muster vermache ich meine Taschenuhr. Alle früheren Testamente widerrufe ich. Musterstadt, den 19. Oktober 2026, Erika Beispiel

Achten Sie auf den Unterschied zwischen Erbeinsetzung und Vermächtnis. Auf Erben geht Ihr Vermögen als Ganzes über (§ 1922 BGB), und sie haften auch für die Schulden (§ 1967 BGB). Wer nur einen einzelnen Gegenstand oder Geldbetrag bekommen soll, erhält ein Vermächtnis (§ 1939 BGB) und kann ihn von den Erben verlangen (§ 2174 BGB). Bei Immobilien, einem Unternehmen, Kindern aus verschiedenen Beziehungen oder Vermögen im Ausland hilft ein Notar oder ein Fachanwalt für Erbrecht, Fehler zu vermeiden.

Was ist ein Berliner Testament?

Ein gemeinschaftliches Testament können nur Ehegatten errichten (§ 2265 BGB), für eingetragene Lebenspartner gilt dasselbe (§ 10 Abs. 4 LPartG). Die Form ist erleichtert: Ein Partner schreibt das Testament von Hand, der andere unterschreibt mit. Auch der Mitunterzeichnende sollte Datum und Ort seiner Unterschrift angeben (§ 2267 BGB).

Beim Berliner Testament setzen sich die Partner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen, dass nach dem Tod des Längerlebenden ein Dritter erbt, meist die gemeinsamen Kinder. Im Zweifel gilt der Dritte dann als Erbe des gesamten Nachlasses des zuletzt Versterbenden (§ 2269 BGB). So bleibt die überlebende Person zunächst wirtschaftlich abgesichert.

Das Berliner Testament hat aber auch eine bindende Wirkung. Sogenannte wechselbezügliche Verfügungen, also solche, die ein Partner nur im Hinblick auf die Verfügung des anderen getroffen hat, lassen sich zu Lebzeiten nicht heimlich durch ein neues Testament ändern. Nach dem Tod des ersten Partners erlischt das Widerrufsrecht grundsätzlich (§ 2271 BGB). Außerdem sind die Kinder im ersten Erbfall enterbt und können ihren Pflichtteil fordern. Bei größeren Vermögen kann es steuerlich ungünstig sein, dass Kinder gegenüber jedem Elternteil einen eigenen Freibetrag hätten (§ 16 ErbStG), beim ersten Erbfall aber nichts erhalten. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber zu den Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer.

Wann lohnt sich ein notarielles Testament und was kostet es?

Beim notariellen Testament prüft der Notar Ihre Identität und Testierfähigkeit, berät Sie und formuliert Ihren Willen rechtssicher. Der Notar sorgt außerdem dafür, dass das Testament unverzüglich in die besondere amtliche Verwahrung beim Amtsgericht kommt (§ 34 BeurkG). Ein weiterer Vorteil zeigt sich später: Bei einem Grundstück genügt dem Grundbuchamt in der Regel das notarielle Testament mit dem Eröffnungsprotokoll anstelle eines Erbscheins (§ 35 GBO). Das kann Ihren Erben Zeit und die Kosten für einen Erbschein ersparen.

Die Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Maßgeblich ist der Wert Ihres Vermögens, wobei Schulden nur bis zur Hälfte des Vermögenswerts abgezogen werden (§ 102 GNotKG). Für ein Einzeltestament fällt eine 1,0-Gebühr an, mindestens 60 Euro, für ein gemeinschaftliches Testament eine 2,0-Gebühr, mindestens 120 Euro (KV Nr. 21200 und 21100 GNotKG). Bei einem Vermögen von 100.000 Euro beträgt die 1,0-Gebühr nach Tabelle B, Stand: 2026 273 Euro, ein gemeinschaftliches Testament kostet entsprechend 546 Euro. Hinzu kommen Auslagen und Umsatzsteuer sowie die Gebühren für Verwahrung und Registrierung.

Wo bewahre ich mein Testament sicher auf?

Ein Testament in der Schreibtischschublade kann verloren gehen, übersehen werden oder in falsche Hände geraten. Deshalb können Sie auch ein handschriftliches Testament in die besondere amtliche Verwahrung geben: Das Gericht muss es auf Ihr Verlangen annehmen (§ 2248 BGB), und zuständig ist dafür jedes Amtsgericht (§ 344 FamFG). Die Gerichtsgebühr für die Annahme in die Verwahrung beträgt 82 Euro und deckt auch die spätere Herausgabe ab (KV Nr. 12100 GNotKG, Stand: 2026).

Jedes amtlich verwahrte Testament wird im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer erfasst (§ 347 FamFG). Das Register speichert nur, wo ein Testament liegt, nicht seinen Inhalt. Die Registrierung kostet einmalig 12,50 Euro, wenn der Notar die Gebühr einzieht, und 15,50 Euro, wenn das Register direkt abrechnet, wie meist bei Meldungen durch Gerichte (Registerkosten des Zentralen Testamentsregisters). Im Sterbefall meldet das Standesamt den Tod von Amts wegen an das Register, das dann die Verwahrstelle und das Nachlassgericht informiert (Testamentsregister: Im Sterbefall).

Rein privat aufbewahrte Testamente können nicht registriert werden. Wenn Sie Ihr Testament zu Hause lassen, sagen Sie einer Vertrauensperson, wo es liegt. Wer nach einem Todesfall ein Testament findet, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB), auch wenn es ihm nicht gefällt. Das Gericht eröffnet es dann und informiert die Beteiligten (§ 348 FamFG).

Wie ändere oder widerrufe ich ein Testament?

Sie können Ihr Testament jederzeit ganz oder teilweise widerrufen (§ 2253 BGB). Der sicherste Weg ist ein neues Testament, in dem Sie ausdrücklich alle früheren Verfügungen widerrufen (§ 2254 BGB). Sie können ein eigenhändiges Testament auch vernichten oder erkennbar durchstreichen, wenn Sie es damit aufheben wollen (§ 2255 BGB).

Bei der amtlichen Verwahrung gibt es einen wichtigen Unterschied. Holen Sie ein notarielles Testament aus der Verwahrung zurück, gilt es als widerrufen. Ein handschriftliches Testament bleibt dagegen auch nach der Rücknahme gültig, und zurückgeben lassen können Sie es nur persönlich (§ 2256 BGB). Für gemeinsame Testamente von Ehepaaren gelten die strengeren Regeln aus dem Abschnitt zum Berliner Testament.

Es lohnt sich, das eigene Testament nach großen Lebensereignissen zu überprüfen, etwa nach Heirat, Scheidung, der Geburt eines Kindes oder einem Immobilienkauf. Denken Sie bei der Gelegenheit auch an eine Vorsorgevollmacht für den Fall, dass Sie zu Lebzeiten nicht mehr selbst entscheiden können.

Häufige Fragen

Ist ein am Computer geschriebenes Testament gültig?

Nein. Ein privates Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Ein ausgedrucktes Dokument mit Unterschrift ist als Testament unwirksam, es sei denn, Sie übergeben es einem Notar im Rahmen eines notariellen Testaments.

Muss ein Testament vom Notar beglaubigt werden?

Nein. Ein handschriftliches Testament ist ohne Notar gültig. Ein notarielles Testament bietet aber Beratung und eine sichere Verwahrung und kann den Erben einen Erbschein ersparen, zum Beispiel beim Grundbuchamt.

Ab welchem Alter darf man ein Testament schreiben?

Ab 16 Jahren kann man ein Testament errichten, bis zur Volljährigkeit allerdings nur vor einem Notar (§ 2229 BGB). Ein eigenhändiges Testament ist erst mit der Volljährigkeit möglich, also ab 18 Jahren (§ 2 BGB).

Können unverheiratete Paare ein Berliner Testament machen?

Nein. Ein gemeinschaftliches Testament ist Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten. Unverheiratete Paare können jeweils ein eigenes Testament schreiben und sich darin gegenseitig bedenken. Weil das gesetzliche Erbrecht nur Verwandte sowie Ehegatten (§ 1931 BGB) und eingetragene Lebenspartner berücksichtigt, ist das für sie besonders wichtig; ein Notar kann zu weiteren Gestaltungen beraten.

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Amtliche Verwahrung und Testamentsregister sorgen dafür, dass Ihr Testament gefunden wird, und das Original bleibt immer auf Papier. Alles, was über das Testament hinausgeht, findet dort aber keinen Platz: Ihre Wünsche für den Abschied, Versicherungen, wichtige Unterlagen und Ihr digitaler Nachlass. Viele Menschen machen beides und bündeln diese Informationen zusätzlich anbieterunabhängig an einem sicheren, ISO-27001-zertifizierten Ort, den sie mit ausgewählten Angehörigen teilen. Erstellen Sie ein Solace Care-Konto, wenn Sie Unterlagen und Aufgaben an einem Ort bündeln möchten.

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