
Wenn eine Krankheit nicht mehr heilbar ist, fällt schon das Wort Hospiz vielen schwer. Ein stationäres Hospiz begleitet Menschen in ihrer letzten Lebensphase, wenn sie keine Krankenhausbehandlung mehr brauchen, die Versorgung zu Hause aber nicht mehr möglich ist. Im Mittelpunkt stehen Linderung, Ruhe und Würde. Gesetzlich Versicherte zahlen dafür keinen Eigenanteil: Kranken- und Pflegekasse tragen zusammen 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, den Rest trägt das Hospiz über Spenden.
Was ist ein Hospiz?
Ein Hospiz ist ein Ort, an dem schwerstkranke Menschen bis zu ihrem Tod gepflegt und begleitet werden. Es geht nicht mehr darum, die Krankheit zu heilen, sondern Schmerzen und andere Beschwerden zu lindern und die verbleibende Zeit so gut wie möglich zu gestalten. Pflegekräfte mit palliativer Ausbildung, Ärztinnen und Ärzte, Ehrenamtliche und oft auch Seelsorge oder psychosoziale Begleitung arbeiten dabei zusammen. Die Angehörigen werden ausdrücklich mit einbezogen.
Stationäre Hospize sind kleine Häuser. Nach Angaben des Deutschen Hospiz- und PalliativVerbands (DHPV) haben sie mindestens acht und in der Regel höchstens 16 Betten. Bundesweit gibt es laut den Zahlen des DHPV (Stand: 6. Juli 2026) etwa 270 stationäre Hospize für Erwachsene, 22 stationäre Hospize für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sowie rund 1.500 ambulante Hospizdienste.
Hospizbegleitung steht Menschen jeder Weltanschauung offen, mit oder ohne Religion. Wenn Ihnen bestimmte Rituale, Speisevorschriften oder eine seelsorgliche Begleitung aus Ihrer eigenen Tradition wichtig sind, sprechen Sie das beim ersten Gespräch an.
Wer kann in ein stationäres Hospiz aufgenommen werden?
Der Anspruch ist in § 39a Abs. 1 SGB V geregelt. Versicherte, die keine Krankenhausbehandlung benötigen, haben Anspruch auf einen Zuschuss zur Versorgung in einem Hospiz, wenn eine ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie nicht möglich ist. Die Einzelheiten stehen in einer Rahmenvereinbarung zwischen den Krankenkassen und den Hospizverbänden, die laut GKV-Spitzenverband überarbeitet wurde und am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.
Nach den Angaben des GKV-Spitzenverbands müssen für eine Aufnahme diese Voraussetzungen erfüllt sein:
Es liegt eine fortschreitende, nicht heilbare Erkrankung vor, die eine palliativmedizinische und palliativpflegerische Versorgung erfordert.
Die Lebenserwartung wird auf Tage, Wochen oder wenige Monate geschätzt.
Eine Krankenhausbehandlung ist nicht notwendig.
Eine bedarfsgerechte ambulante Palliativversorgung zu Hause oder in der Familie ist nicht möglich.
Hinzu kommt der Wunsch des kranken Menschen selbst. Niemand kommt gegen seinen Willen in ein Hospiz. Wenn die betroffene Person sich nicht mehr äußern kann, sind eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht besonders wertvoll, weil sie zeigen, was sie sich für ihre letzte Lebensphase gewünscht hat und wer für sie entscheiden darf.
Wie läuft die Aufnahme in ein Hospiz ab?
Der erste Schritt ist meist ein Gespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt, im Krankenhaus oft auch mit dem Sozialdienst. Für die Kostenübernahme braucht es nach Angaben des DHPV eine Bestätigung des behandelnden Haus- oder Klinikarztes, dass eine stationäre Hospizversorgung notwendig ist. Der Zuschuss der Krankenkasse wird laut GKV-Spitzenverband auf Antrag gewährt. Das Hospiz und die Krankenkasse sagen Ihnen, welche Unterlagen nötig sind.
Hospiz suchen: Im Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin finden Sie Hospize und andere Angebote in Ihrer Region, getrennt nach Angeboten für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche.
Kontakt aufnehmen: Rufen Sie früh an und fragen Sie nach freien Plätzen. Es kann sinnvoll sein, bei mehreren Hospizen anzufragen.
Ärztliche Bestätigung einholen: Die Notwendigkeit der Hospizversorgung wird ärztlich bescheinigt.
Kostenübernahme klären: Kranken- und Pflegekasse werden informiert, der Zuschuss wird beantragt.
Sie müssen das nicht allein herausfinden. Nach § 39b SGB V haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung ihrer Krankenkasse zur Hospiz- und Palliativversorgung. Die Kasse gibt einen Überblick über Ansprechpartner und Angebote in der Region und hilft bei der Kontaktaufnahme. Auf Wunsch der versicherten Person werden Angehörige oder andere Vertrauenspersonen an der Beratung beteiligt.
Was kostet ein Hospiz?
Für gesetzlich Versicherte entstehen für den Aufenthalt keine Eigenanteile. Das bestätigt das Bundesministerium für Gesundheit: "Eigenanteile von Versicherten werden für den Aufenthalt in stationären Hospizen nicht erhoben." Nach § 39a Abs. 1 SGB V trägt die Krankenkasse 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten, wobei Leistungen der Pflegeversicherung angerechnet werden.
Die übrigen 5 Prozent bringt das Hospiz selbst auf, vor allem durch Spenden und ehrenamtliches Engagement. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2009 sind Patientinnen und Patienten laut DHPV von einem Eigenanteil befreit. Wenn Sie privat versichert sind, gelten diese Regeln des SGB V nicht unmittelbar. Klären Sie die Kostenübernahme dann vor der Aufnahme mit Ihrer Versicherung und gegebenenfalls Ihrer Beihilfestelle.
Welche Hilfe gibt es zu Hause: ambulanter Hospizdienst und SAPV?
Viele Menschen möchten bis zuletzt zu Hause bleiben. Dafür gibt es zwei wichtige Angebote, die sich gut ergänzen. Ambulante Hospizdienste schicken geschulte Ehrenamtliche, die Zeit mitbringen, zuhören, Angehörige entlasten und auch die Trauer begleiten. Sie kommen nach Hause, ins Pflegeheim oder ins Krankenhaus. Die Krankenkassen fördern diese Dienste nach § 39a Abs. 2 SGB V; für die Betroffenen ist die Unterstützung laut DHPV kostenfrei.
Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) ist für Menschen mit besonders aufwendigem Versorgungsbedarf gedacht, etwa bei schweren Schmerzen. Nach § 37b SGB V haben Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei begrenzter Lebenserwartung Anspruch darauf. Ein Team aus Ärzten und Pflegekräften übernimmt dann vor allem Schmerztherapie und Symptomkontrolle, zu Hause, im Pflegeheim oder auch im Hospiz. Die SAPV muss von einem Vertragsarzt oder Krankenhausarzt verordnet werden, die Kosten trägt laut DHPV die Krankenkasse.
Eine Zwischenform ist das Tageshospiz. Menschen mit einer schweren, fortschreitenden Erkrankung, die zu Hause leben, kommen einmal oder mehrmals pro Woche für lindernde Behandlungen und Gemeinschaft dorthin. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, übernehmen die Krankenkassen nach Angaben des DHPV die Kosten.
Palliativstation oder Hospiz: Was ist der Unterschied?
Beide Angebote kümmern sich um schwerstkranke Menschen, aber mit unterschiedlichem Auftrag. Eine Palliativstation ist laut DHPV eine eigenständige, in ein Krankenhaus integrierte Einheit. Ziel ist, belastende Beschwerden zu lindern und die Situation zu stabilisieren, mit anschließender Entlassung nach Hause, zurück ins Pflegeheim oder, wenn nötig und gewünscht, in ein stationäres Hospiz. Bundesweit gibt es laut DHPV etwa 340 Palliativstationen (Stand: 6. Juli 2026).
Ein Hospiz ist dagegen für die letzte Lebensphase gedacht, wenn keine Krankenhausbehandlung mehr nötig ist. Eine feste Höchstdauer gibt es nicht. Nach Angaben des DHPV gibt es keine zeitliche Begrenzung, solange die Versorgung im Hospiz notwendig ist und ärztlich bestätigt wird; in der Regel bleiben die Gäste einige Wochen.
Was ist ein Kinderhospiz?
Kinderhospize arbeiten anders als Hospize für Erwachsene. Sie begleiten Familien laut GKV-Spitzenverband ab der Diagnose einer unheilbaren Erkrankung bis zum Lebensende, nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums auch über einen längeren Zeitraum und mit mehrfachen Aufenthalten zur Entlastung. Aufgenommen werden Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine verkürzte Lebenserwartung von Tagen, Wochen, Monaten oder auch Jahren haben.
Auch hier zahlt die Krankenkasse einen Zuschuss von 95 Prozent des vereinbarten Tagessatzes, den Rest bringt das Kinderhospiz über Spenden auf. Die Versicherten müssen für den Aufenthalt des Kindes keinen Eigenanteil zahlen. Kinderhospize sind laut GKV-Spitzenverband kleine Einrichtungen mit familiärem Charakter, in der Regel mit 8 bis 16 Plätzen.
Wie werden Angehörige unterstützt?
Ein Hospiz kümmert sich nicht nur um den kranken Menschen, sondern auch um die, die ihn lieben. Pflegekräfte und Ehrenamtliche sind auch für Angehörige da, und ambulante Hospizdienste begleiten nach Angaben des DHPV ausdrücklich auch die Trauerprozesse der Familien. Fragen Sie nach, welche Begleitung es vor Ort gibt, auch für die Zeit nach dem Tod.
Wer berufstätig ist, hat unter Umständen Anspruch auf Freistellung. Nach § 3 Abs. 6 Pflegezeitgesetz können sich Beschäftigte ganz oder teilweise freistellen lassen, um einen nahen Angehörigen in der letzten Lebensphase zu begleiten, wenn dessen Lebenserwartung nur noch Wochen oder wenige Monate beträgt. Das wird durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen. Die Freistellung dauert nach § 4 Abs. 3 PflegeZG höchstens drei Monate je nahem Angehörigen. Der Anspruch besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten. Was nach dem Tod gilt, lesen Sie im Beitrag zum Sonderurlaub bei einem Todesfall.
Häufige Fragen
Muss man für einen Hospizplatz bezahlen?
Gesetzlich Versicherte zahlen keinen Eigenanteil. Die Krankenkasse trägt 95 Prozent der zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung der Pflegeversicherung, den Rest das Hospiz über Spenden. Privat Versicherte klären die Kostenübernahme vorab mit ihrer Versicherung.
Wie lange darf man im Hospiz bleiben?
Eine feste zeitliche Grenze gibt es nicht. Der Aufenthalt ist möglich, solange die Hospizversorgung notwendig ist und ärztlich bestätigt wird. Nach Angaben des DHPV bleiben die meisten Gäste einige Wochen.
Wie finde ich ein Hospiz in meiner Nähe?
Der Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin listet Angebote in ganz Deutschland. Auch Ihre Hausarztpraxis, der Sozialdienst im Krankenhaus und Ihre Krankenkasse helfen bei der Suche.
Kann man ein Hospiz wieder verlassen?
Ja. Ein Hospiz ist kein Ort, an den man gebunden ist. Wenn sich der Zustand stabilisiert oder die Versorgung zu Hause wieder möglich wird, kann ein Wechsel nach Hause oder in eine andere Einrichtung besprochen werden.
Wie Solace Care helfen kann
Hinweis zur Verfügbarkeit: Unsere Ratgeber sind frei zugänglich. Die Solace-Plattform unterstützt derzeit Schweden, Finnland, Norwegen, Dänemark und die Niederlande. Für Deutschland sind lokale Funktionen und rechtliche Dokumentvorlagen noch nicht bestätigt. Bitte klären Sie den Zugang und passende Funktionen vor der Registrierung mit support@solace.care.
In der letzten Lebensphase sollen Gespräche und gemeinsame Zeit im Vordergrund stehen, nicht die Suche nach Unterlagen. Auf unserer Plattform können Sie Wünsche, Vollmachten, wichtige Dokumente, Versicherungen und Informationen zum digitalen Nachlass an einem sicheren, nach ISO 27001 zertifizierten Ort sammeln und mit den Menschen teilen, die Sie auswählen. Nach einem Verlust behalten Angehörige dort die praktischen Aufgaben Schritt für Schritt im Blick. Erstellen Sie ein Solace Care-Konto, wenn Sie Unterlagen und Aufgaben an einem Ort bündeln möchten.







