First Steps After Loss

Sonderurlaub bei Todesfall: Ihre Rechte

Sonderurlaub bei Todesfall: Erfahren Sie, wie viele freie Tage Ihnen nach § 616 BGB, TVöD oder Vertrag zustehen und was gilt, wenn kein Anspruch besteht.

Wenn ein naher Mensch stirbt, bleibt kaum Kraft für Fragen zum Arbeitsrecht. Die kurze Antwort: Ein Gesetz mit einer festen Zahl bezahlter Trauertage gibt es in Deutschland nicht. Ein Anspruch auf bezahlte Freistellung kann sich aus § 616 BGB, aus Ihrem Arbeits- oder Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung ergeben. Nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (TVöD, TV-L) sind es beim Tod von Ehepartner, Kind oder Elternteil zwei Arbeitstage.

Haben Sie bei einem Todesfall Anspruch auf Sonderurlaub?

Umgangssprachlich ist von Sonderurlaub oder Trauerurlaub die Rede, rechtlich geht es um eine bezahlte Freistellung von der Arbeit. Die zentrale Vorschrift ist § 616 BGB. Danach behalten Beschäftigte ihren Anspruch auf Lohn, wenn sie für eine „verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ aus einem persönlichen Grund ohne eigenes Verschulden an der Arbeit gehindert sind.

Der Tod eines nahen Angehörigen und die Teilnahme an der Beerdigung gelten typischerweise als ein solcher persönlicher Grund. Eine Liste der Anlässe oder eine bestimmte Zahl von Tagen nennt das Gesetz aber nicht. Unabhängig vom Lohn kann die Arbeitspflicht außerdem nach § 275 Abs. 3 BGB entfallen, wenn die Arbeit im konkreten Fall unzumutbar ist. Bleiben Sie trotzdem nicht einfach weg, sondern sprechen Sie sich so früh wie möglich mit Ihrem Arbeitgeber ab.

Wie viele Tage Sonderurlaub sind bei einem Todesfall üblich?

Weil das Gesetz keine Zahl vorgibt, kommt es zuerst auf Ihre eigenen Verträge an. Schauen Sie in Ihren Arbeitsvertrag, in einen geltenden Tarifvertrag und in Betriebsvereinbarungen. Dort ist oft genau geregelt, für welche Angehörigen es wie viele freie Tage gibt. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes sehen zum Beispiel für den Tod von Ehepartner, Kind oder Elternteil zwei Arbeitstage vor. Andere Tarifverträge regeln das teils großzügiger, teils enger.

Fehlt eine solche Regelung, bleibt § 616 BGB. Wie lange die „nicht erhebliche Zeit“ ist, hängt vom Einzelfall ab. Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Verbraucherinitiative Aeternitas hält es für wahrscheinlich, dass Gerichte mindestens zwei Tage zusprechen würden, einen für den Todestag und einen für die Beerdigung. Eindeutige Rechtsprechung dazu gibt es nach dem Gutachten nicht. Als nahe Angehörige nennt es neben Ehepartnern, Kindern und Eltern auch Geschwister, Großeltern, Enkel und Lebenspartner.

Kann der Arbeitgeber § 616 BGB ausschließen?

Ja. § 616 BGB ist keine zwingende Vorschrift. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages (WD 6 - 3000 - 038/21) halten fest, dass die Regel durch individuellen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag abbedungen oder verändert werden kann, zugunsten wie zuungunsten der Beschäftigten. Steht in Ihrem Vertrag etwa, dass Zeiten persönlicher Verhinderung nicht bezahlt werden, kann der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfallen.

Ein solcher Ausschluss betrifft die Bezahlung. Ob Sie für die Beerdigung trotzdem von der Arbeit fernbleiben dürfen, hängt vom Einzelfall ab, etwa nach § 275 Abs. 3 BGB. Eine Lösung kann ein Urlaubstag oder eine unbezahlte Freistellung sein. Ein offenes Gespräch lohnt sich deshalb fast immer.

Was gilt im öffentlichen Dienst und für Beamte?

Für Tarifbeschäftigte der Länder regelt § 29 Abs. 1 TV-L die Arbeitsbefreiung. Beim Tod der Ehegattin oder des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin oder des Lebenspartners, eines Kindes oder eines Elternteils gibt es zwei Arbeitstage bezahlte Freistellung. Für Beschäftigte von Bund und Kommunen sieht § 29 Abs. 1 des TVöD ebenfalls zwei Arbeitstage vor. Dort zählt auch eine in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Lebensgefährtin oder ein Lebensgefährte dazu. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung, die Ihre Personalabteilung Ihnen nennen kann.

Für andere Angehörige, zum Beispiel Geschwister oder Großeltern, sieht der Tarifvertrag keinen festen Anspruch vor. Nach § 29 Abs. 3 kann der Arbeitgeber aber in sonstigen dringenden Fällen bis zu drei Arbeitstage bezahlte Arbeitsbefreiung gewähren. Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte erhalten nach § 21 Sonderurlaubsverordnung beim Tod von Ehegatten, Lebenspartner, Kind oder Elternteil ebenfalls zwei Arbeitstage Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung. Für Landes- und Kommunalbeamte gelten die Urlaubsverordnungen des jeweiligen Bundeslandes.

Was können Sie tun, wenn kein Sonderurlaub zusteht?

Reichen die freien Tage nicht, oder gibt es gar keinen Anspruch, haben Sie mehrere Möglichkeiten. Oft fallen nach einem Todesfall viele Behördengänge an, von der Sterbeurkunde bis zum Gespräch mit dem Bestatter. Unsere Checkliste für den Todesfall hilft, die ersten Tage zu planen.

  • Erholungsurlaub: Nach § 7 Abs. 1 BUrlG muss der Arbeitgeber Ihre Urlaubswünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder sozial vorrangige Wünsche anderer stehen entgegen.

  • Überstunden oder Gleitzeit: Wer ein Arbeitszeitkonto hat, kann Plusstunden abbauen.

  • Unbezahlte Freistellung: Sie lässt sich mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Im TV-L ist sie in begründeten Fällen ausdrücklich vorgesehen, wenn die betrieblichen Verhältnisse es zulassen.

  • Arbeitsunfähigkeit: Trauer kann krank machen. Ob Sie arbeitsunfähig sind, entscheidet Ihre Ärztin oder Ihr Arzt.

Wer krankgeschrieben ist, hat nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen, sobald das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen besteht. Eine Krankschreibung ist kein Ersatz für Sonderurlaub, sondern für die Zeit gedacht, in der Sie tatsächlich nicht arbeiten können. Es ist keine Schwäche, diese Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Was gilt nach einer Fehlgeburt oder Totgeburt?

Für Frauen, die ein Kind in der Schwangerschaft verlieren, gelten eigene Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz (§ 3 MuSchG). Nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche darf der Arbeitgeber sie zwei Wochen lang nicht beschäftigen, ab der 17. Woche sechs Wochen und ab der 20. Woche acht Wochen, es sei denn, sie erklärt ausdrücklich, arbeiten zu wollen. Diese Erklärung kann sie jederzeit widerrufen.

Nach einer Totgeburt oder wenn das Kind nach der Geburt stirbt, gilt grundsätzlich die Schutzfrist nach der Entbindung. Auf ausdrücklichen eigenen Wunsch und wenn ärztlich nichts dagegen spricht, darf die Mutter frühestens nach zwei Wochen wieder arbeiten. Für den Partner oder die Partnerin gelten die oben beschriebenen Regeln zur Freistellung, etwa der Tarifanspruch beim Tod eines Kindes.

Wie gelingt das Gespräch mit dem Arbeitgeber und die Rückkehr?

Sagen Sie Ihrer Führungskraft so bald wie möglich Bescheid, auch kurz per Telefon oder Nachricht. Sie müssen keine Einzelheiten erklären. Ein Satz wie „Mein Vater ist gestorben, ich brauche einige Tage für die Beerdigung und die Formalitäten“ reicht. Fragen Sie nach der Regelung in Ihrem Vertrag und klären Sie, welche Tage bezahlt sind und welche als Urlaub oder Überstundenabbau laufen.

Gibt es in Ihrem Betrieb einen Betriebs- oder Personalrat, kann er Ihnen sagen, welche Vereinbarungen gelten, und Sie im Gespräch unterstützen. Halten Sie Absprachen über freie Tage kurz schriftlich fest, etwa per E-Mail. Das erspart später Missverständnisse bei der Lohnabrechnung, gerade wenn bezahlte Freistellung, Urlaub und Überstunden zusammenkommen. Bitten Sie außerdem darum, dass dringende Aufgaben für ein paar Tage im Team verteilt werden.

Die Rückkehr an den Arbeitsplatz kann schwerer fallen als erwartet. Es kann helfen, im Team vorab mitzuteilen, ob und wie Sie über den Verlust sprechen möchten. Manche Menschen wünschen sich in den ersten Wochen etwas mehr Flexibilität, etwa bei Terminen oder im Homeoffice. Trauer verläuft nicht nach Plan. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zu den Trauerphasen. Wenn Sie mit jemandem sprechen möchten, ist die TelefonSeelsorge Tag und Nacht kostenfrei erreichbar unter 0800 111 0 111, 0800 111 0 222 oder 116 123.

Häufige Fragen

Gibt es Sonderurlaub beim Tod von Großeltern oder Geschwistern?

Ein fester gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes nennen zum Beispiel nur Ehe- und Lebenspartner, Kinder und Eltern und lassen darüber hinaus keine weiteren Fälle nach § 616 BGB zu. Der Arbeitgeber kann dort aber in sonstigen dringenden Fällen bis zu drei bezahlte Tage gewähren. Außerhalb solcher Tarifregelungen kann für die Beerdigung von Geschwistern oder Großeltern § 616 BGB greifen, sofern Ihr Vertrag ihn nicht ausschließt.

Wird Sonderurlaub vom Jahresurlaub abgezogen?

Nein. Eine bezahlte Freistellung nach § 616 BGB oder nach Tarifvertrag ist kein Erholungsurlaub. Nur wenn Sie zusätzlich Urlaub nehmen, wird dieser von Ihrem Urlaubskonto abgezogen.

Muss ich einen Nachweis über den Todesfall vorlegen?

Manche Arbeitgeber bitten um einen Nachweis, etwa eine Kopie der Sterbeurkunde, der Traueranzeige oder der Einladung zur Trauerfeier. Klären Sie das am besten gleich im ersten Gespräch.

Kann ich mich wegen Trauer krankschreiben lassen?

Wenn Trauer Sie körperlich oder seelisch so belastet, dass Sie nicht arbeiten können, kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellen. Dann gilt die normale Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

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In den Tagen nach einem Todesfall müssen viele Dinge gleichzeitig erledigt werden. Wir helfen Ihnen, die praktischen Aufgaben Schritt für Schritt im Blick zu behalten, wichtige Dokumente an einem sicheren Ort zu sammeln und Ihre Familie einzubinden. Erstellen Sie ein Solace Care-Konto, wenn Sie Unterlagen und Aufgaben an einem Ort bündeln möchten.

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