
Wenn ein nahestehender Mensch stirbt, steht die Welt für einen Moment still, und trotzdem drängen Formalitäten. Vorrangig sind in den ersten Tagen nur drei Dinge: Eine Ärztin oder ein Arzt stellt den Tod fest und stellt den Totenschein aus, der Sterbefall wird spätestens am dritten Werktag beim Standesamt angezeigt, und Sie beauftragen ein Bestattungsunternehmen. Rente, Versicherungen, Bank und Erbe haben etwas mehr Zeit.
Diese Checkliste ordnet die Aufgaben nach Dringlichkeit. Sie müssen nicht alles allein erledigen: Vieles übernimmt auf Wunsch der Bestatter, anderes können Sie verteilen oder in Ruhe angehen, sobald die ersten Tage vorbei sind.
Was ist zu tun, wenn jemand zu Hause stirbt?
Stirbt ein Mensch zu Hause, rufen Sie zuerst die Hausarztpraxis an. Ist sie nicht erreichbar, hilft der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 weiter, der rund um die Uhr erreichbar ist. Bei einem plötzlichen oder unklaren Notfall wählen Sie 112. Die Ärztin oder der Arzt nimmt die sogenannte Leichenschau vor, also die ärztliche Untersuchung, die den Tod bestätigt, und stellt die Todesbescheinigung aus, umgangssprachlich den Totenschein.
Wer die Leichenschau veranlassen muss, regelt das Bestattungsrecht der Bundesländer. In Nordrhein-Westfalen etwa sind die Hinterbliebenen verpflichtet, sie „unverzüglich“ zu veranlassen; stirbt jemand im Krankenhaus oder Pflegeheim, kümmert sich die Einrichtung darum (§ 9 Bestattungsgesetz NRW). Die Rechnung für die Leichenschau zahlen die Angehörigen. Die Gebühr ist in der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), Abschnitt B VII festgelegt; laut Stiftung Warentest liegt sie in der Regel zwischen 103 und 265 Euro.
Danach müssen Sie nichts überstürzen. Sie dürfen sich Zeit nehmen, um Abschied zu nehmen, Familie anzurufen oder einfach bei dem Menschen zu sitzen. Wie lange ein Verstorbener zu Hause bleiben darf, legt ebenfalls das Landesrecht fest; das Bestattungsunternehmen kennt die Regeln vor Ort.
Wie zeigen Sie einen Sterbefall beim Standesamt an?
Jeder Todesfall muss dem Standesamt gemeldet werden, in dessen Bezirk der Mensch gestorben ist, und zwar „spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag“ (§ 28 Personenstandsgesetz). Stirbt jemand im Krankenhaus oder Heim, zeigt die Einrichtung den Tod schriftlich an. Sonst ist zuerst verpflichtet, wer mit der verstorbenen Person im Haushalt gelebt hat, dann die Person, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist, und danach jede Person, die dabei war oder davon aus eigenem Wissen weiß (§ 29 PStG).
In der Praxis übernimmt das meist der Bestatter: Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen, zeigt es den Sterbefall für Sie an und erhält die Sterbeurkunden vom Standesamt, so beschreibt es zum Beispiel das Standesamt Stuttgart. Diese Unterlagen werden in der Regel gebraucht:
die ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein)
Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person und der anzeigenden Person
Geburtsurkunde der verstorbenen Person
bei Verheirateten oder Verpartnerten die Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, bei Geschiedenen oder Verwitweten zusätzlich das Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Partners
je nach Standesamt eine Meldebescheinigung, wenn die verstorbene Person woanders gemeldet war
Die Sterbeurkunde ist das wichtigste Dokument der kommenden Wochen: Rentenversicherung, Krankenkasse, Versicherungen und Banken verlangen sie. Bestellen Sie deshalb gleich mehrere Exemplare. Die Gebühren legen Länder und Kommunen fest; in Stuttgart kostet eine Urkunde 20 Euro, in Nordrhein-Westfalen sind es nach dem Verwaltungsportal des Bundes in der Regel 10 Euro für die erste und 5 Euro für jede weitere, gleichzeitig bestellte Urkunde (Stand: 2026).
Wie schnell muss die Bestattung stattfinden?
Bestattungsfristen sind Landesrecht und unterscheiden sich je nach Bundesland. Ein Beispiel: In Nordrhein-Westfalen darf eine Erdbestattung frühestens 24 Stunden nach dem Tod stattfinden, Erdbestattung oder Einäscherung müssen innerhalb von zehn Tagen erfolgen, und die Urne ist innerhalb von sechs Wochen beizusetzen (§ 13 BestG NRW). Vor einer Feuerbestattung ist dort eine zweite ärztliche Leichenschau vorgeschrieben (§ 15 BestG NRW). Andere Länder haben eigene Fristen; das Bestattungsunternehmen plant sie mit ein.
Mit dem Bestatter besprechen Sie Bestattungsart, Ort und Ablauf. Hilfreich ist ein schriftlicher, aufgeschlüsselter Kostenvoranschlag, damit Sie Angebote vergleichen können. Welche Art der Abschiedsfeier passt, ist eine persönliche Entscheidung: eine weltliche Trauerfeier mit freier Rednerin oder freiem Redner, eine kirchliche Feier oder eine Bestattung nach islamischem, jüdischem oder einem anderen Ritus. Wenn die verstorbene Person Wünsche hinterlassen hat, ist jetzt der Moment, sie herauszusuchen. Was eine Bestattung typischerweise kostet und wer zahlt, lesen Sie in unserem Artikel zu den Beerdigungskosten.
Welche Fristen gelten in den ersten Wochen?
Nach den ersten Tagen wird es ruhiger, aber einige Fristen laufen bereits. Diese Übersicht hilft, nichts zu verpassen:
Bis zum dritten Werktag: Sterbefall beim Standesamt anzeigen (§ 28 PStG), meist über den Bestatter.
Unverzüglich: Ein gefundenes Testament, das nicht amtlich verwahrt ist, beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB). Auch wer nicht erbt, ist dazu verpflichtet.
Innerhalb von 30 Tagen: Bezog die verstorbene Person eine Rente, kann der hinterbliebene Ehepartner beim Renten Service der Deutschen Post einen Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente beantragen (Deutsche Rentenversicherung, 2026).
Innerhalb eines Monats: Mietwohnung klären. Wer mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt geführt hat, tritt in den Mietvertrag ein, kann dem aber binnen eines Monats widersprechen (§ 563 BGB). Tritt niemand ein, können Erben und Vermieter den Vertrag binnen eines Monats außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen (§ 564 BGB).
Innerhalb von sechs Wochen: Erbe gegebenenfalls ausschlagen, etwa wenn Schulden überwiegen. Die Frist beginnt, sobald Sie vom Erbe und vom Grund der Berufung erfahren; lebte die verstorbene Person nur im Ausland oder sind Sie bei Fristbeginn im Ausland, beträgt sie sechs Monate (§ 1944 BGB).
Innerhalb von drei Monaten: Erwerb dem Finanzamt für Erbschaftsteuer anzeigen, sofern keine Ausnahme greift, etwa ein vom Gericht oder Notar eröffnetes Testament ohne Grundbesitz und Auslandsvermögen (§ 30 ErbStG).
Wen müssen Sie über den Todesfall informieren?
Bezog die verstorbene Person eine gesetzliche Rente, melden Sie den Tod möglichst bald dem Renten Service der Deutschen Post. Das Standesamt stellt dafür eine eigene Ausfertigung der Sterbeurkunde aus; oft erledigt die Meldung der Bestatter (ihre-vorsorge.de, Deutsche Rentenversicherung). Die Rente wird noch bis zum Ende des Sterbemonats gezahlt (§ 102 Abs. 5 SGB VI); was danach überwiesen wird, fordert der Rentenversicherungsträger zurück.
Auch die Kranken- und gegebenenfalls Pflegekasse, der Arbeitgeber oder Dienstherr und die Versicherungen brauchen eine Nachricht. Bei einer Lebens- oder Sterbegeldversicherung lohnt es sich, schnell zu handeln, weil die Verträge Meldefristen enthalten können; wie die Auszahlung abläuft, erklärt der Artikel zur Lebensversicherung im Todesfall. Die Bank erfährt vom Tod nicht automatisch; was Erben dort brauchen, lesen Sie unter Konto eines Verstorbenen.
Danach folgen die laufenden Verträge: Vermieter, Strom und Gas, Telefon und Internet, Rundfunkbeitrag, Zeitungs- und Streaming-Abos, Mitgliedschaften und Online-Konten. Daueraufträge und Lastschriften laufen weiter, bis jemand sie stoppt. Es hilft, eine Liste zu führen, wer bereits informiert ist und wer noch eine Kopie der Sterbeurkunde braucht.
Was passiert mit Testament und Erbe?
Um amtlich verwahrte Testamente müssen Sie sich nicht kümmern: Das Standesamt meldet jeden Sterbefall an das Zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer. Das Register informiert dann die Verwahrstellen und das zuständige Nachlassgericht, das die Testamente eröffnet. Privat aufbewahrte, handschriftliche Testamente sind dort jedoch nicht erfasst. Wer ein solches Testament findet, muss es beim Nachlassgericht abliefern.
Gibt es kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge. Um sich gegenüber Banken, Grundbuchamt oder Versicherungen als Erbe auszuweisen, brauchen Sie oft einen Erbschein oder ein eröffnetes notarielles Testament. Wie der Antrag funktioniert, steht im Artikel zum Erbschein-Antrag. Bei größeren oder streitigen Nachlässen hilft ein Notar oder eine Fachanwältin für Erbrecht.
Welche Leistungen stehen Hinterbliebenen zu?
Der Vorschuss auf die Hinterbliebenenrente beträgt das Dreifache des für den Sterbemonat gezahlten Rentenbetrags und wird in einer Summe ausgezahlt. Er ersetzt aber nicht den eigentlichen Rentenantrag: Witwen- und Witwerrente müssen Sie zusätzlich beim zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen; der Vorschuss wird später verrechnet (Deutsche Rentenversicherung). Voraussetzungen und Höhe erklärt der Artikel zur Witwenrente; für Kinder kommt eine Halbwaisenrente in Frage.
Häufige Fragen
Wer kümmert sich um die Sterbeurkunde?
Meist das Bestattungsunternehmen: Es zeigt den Sterbefall beim Standesamt an, erhält die Urkunden und gibt sie an Sie weiter. Sie können den Tod aber auch selbst anzeigen und die Urkunden direkt beim Standesamt des Sterbeorts beantragen.
Was passiert, wenn jemand am Wochenende stirbt?
Die Frist für die Anzeige beim Standesamt zählt in Werktagen; Sonn- und Feiertage zählen also nicht mit. Für die Leichenschau ist der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen erreichbar.
Muss ich sofort einen Bestatter beauftragen?
Nicht in der ersten Stunde, aber zeitnah, weil die Bestattungsfristen der Länder kurz sind. Holen Sie, wenn möglich, zwei Angebote ein und lassen Sie sich die Kosten schriftlich aufschlüsseln.
Wie lange habe ich Zeit, ein Erbe auszuschlagen?
In der Regel sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie vom Erbe und vom Grund Ihrer Berufung erfahren. Bei einem Testament beginnt die Frist nicht vor dessen Bekanntgabe durch das Nachlassgericht (§ 1944 BGB).
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